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Bundesstaat ArtikelBuch-Tipp: Aussenpolitik der Gliedstaaten und Regionen Eine Beschreibung zu dem Buch " Aussenpolitik der Gliedstaaten und Regionen" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet. Ein Bundesstaat ist die Vereinigung von Gliedstaaten (Länder) zu einem Gesamtstaat (Bund).
Die Gliedstaaten (auch Länder, Bundesländer, Kantone oder Bundesstaaten genannt) geben dabei ihre staatliche Souveränität auf, behalten aber ihre Staatlichkeit als Gebietskörperschaft. Der Gesamtstaat, der Bund, entscheidet über alle Fragen von Einheit und Bestand des Ganzen (z.B. Sicherung der Bündnisgrenzen), die Länder haben Selbstbestimmungsrecht in ihren Kompetenzbereichen (in Deutschland z.B. Bildung, Polizei).
Vom Bundesstaat ist der Staatenbund (Konföderation) zu unterscheiden, bei dem es sich um eine lockere Vereinigung mehrerer Staaten aus gemeinsamen politischem Interesse handelt, diese ihre Souveränität jedoch weitgehend beibehalten und Institutionen zur Regelung gemeinsamer Angelegenheiten einrichten. Eine Zwischenform ist der "Staatenverbund" (z.B. EU).
Im Gegensatz zu dem Bundesstaat steht der Einheitsstaat (z.B. Frankreich oder Irland).
Beispiele für Bundesstaaten sind:
Siehe auch: Bundesrepublik, FöderalismusBundesstaat ist auch die Nennung von Gliedstaaten eines Gesamtstaats.
Siehe auch: US-Bundesstaat
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